KHZF-Fördermittel für IT-Sicherheit von Krankenhäusern
ProSoft darf Krankenhäuser und Kliniken seit Kurzem auch zu Fragen über die Förder-Voraussetzungen des Krankenhauszukunftsfonds beraten.
Das hierfür erforderliche Zertifikat hat unsere Team Lead Sales, Magdalena Schintzel, im Krankenhauszukunftsfonds-Schulungsprogramm erworben. Rechtlich maßgeblich sind § 19, Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10, § 21 Absatz 5 Satz 1 der KHSFV, sowie das Krankenhausfinanzierungsgesetz.
Der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) ist eine Initiative der deutschen Bundesregierung im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG). Ziel des KHZF ist es, das deutsche Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen, und Digitalisierung als auch moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser voranzutreiben.
Der KHZF soll Krankenhäusern Mittel bereitstellen für Investitionen in die Modernisierung der Notfallkapazitäten, Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser in den Bereichen der internen und sektorübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit.
Krankenhäuser können Fördermittel aus dem KHZF beantragen, wenn sich die antragstellenden Länder bzw. die zu fördernden Einrichtungen mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligen. Diese Projekte müssen der nachhaltigen Verbesserung der Versorgungsqualität und der Effizienz im Krankenhausbetrieb dienen. Während der Covid-Pandemie wurde der eklatante Investitionsmangel deutlich, und in der Folge der Krankenhauszukunftsfonds im September 2020 ins Leben gerufen. Sein Volumen von insgesamt 4,3 Milliarden Euro wird zum Teil durch die Länder, und mit 3 Mrd. Euro vom Bund finanziert.
Ihre Fördermittelberatung können Sie hier unverbindlich anfragen.